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Gewerbeförderung in der Stadtgemeinde Friedberg

Die Stadtgemeinde Friedberg gewährt bei Neueröffnung oder Erweiterung eines Gewerbebetriebes eine Förderung, welche gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 23. September 2020 wie folgt aussieht:

Wenn der Gewerbebetrieb bzw. Gewerbetreibende keine Kommunalsteuer zahlt, gibt es einen Direktzuschuss:

  • Bei Investitionen über € 5.000,-- werden 10 % der Investitionskosten als Förderung ausbezahlt. Der Höchstbetrag der Förderung beträgt € 1.000,--

Wenn der Gewerbebetrieb bzw. Gewerbetreibende Kommunalsteuer zahlt, gilt folgende Regelung:

  • Direktzuschuss € 3.000,00 aufgeteilt auf 3 Jahre à € 1.000,00

  • Erlass der Bauabgabe zu 100%

  • Refundierung der Kommunalsteuer zu 50% im ersten Jahr

Betriebserweiterung/Verlegung:

  • Wenn im Zuge der Betriebserweiterung oder Verlegung Baulichkeiten neu errichtet werden wird die Bauabgabe zu 50 % erlassen.


Formular Gewerbeförderung