Detaillierte Informationen zu Mülltrennung und -rückgabemöglichkeiten fnden Sie hier:
In den Papiercontainer gehören:
• Hefte
• Kartons (bitte zerkleinern bzw. falten)
• Kataloge
• Papierverpackungen
• Prospekte
• Telefonbücher
• Wellpappe
• Zeitungspapier bitte getrennt sammeln und ins Altstoffsammelzentrum bringen
In den Papiercontainer gehören nicht:
• Beschichtetes Papier
• Fettpapier und Transparentpapier
• Kohle- und Durchschreibepapier
• Kuststofffolien
• Papierfremde Teile
• Stark verunreinigtes Papier
• Tapeten
• Verbundmaterial wie z.B. Milch- und Getränkepackerl, Tiefkühlverpackung, usw.
Bitte kein Reklamematerial
Werbung über Verteilerfirmen:
Das Pickerl „Bitte kein Reklamematerial“ für die Wohnungstür kann beim Fachverband Werbung bestellt werden: Fachverband Werbung, PF 7000, 1171 Wien. (Achtung: frankiertes Rückkuvert beilegen!)
Bei postalischen Sendungen „An einen Haushalt“ muss man sich persönlich zum nächsten Postamt bemühen und dort eine Verzichtserklärung abgeben (Formulare gibt es in allen Postämtern). Man bekommt einen Aufkleber für den Briefkasten.
Bitte keine Postsendungen ohne persönliche Anschrift!
Der Umwelttipp:
Verwenden Sie Umweltschutz- bzw. Recyclingpapier!
(Schreibhefte, Küchenrollen, Toilettenpapier, Taschentücher)
Verwenden Sie Altpapier nur zum Anheizen und nicht zum Verheizen, es wäre schade um diesen Altstoff. Bestellen Sie nicht verlangtes Werbematerial ab!
In den Glascontainer gehören:
Flaschen und Gläser aller Art,
getrennt nach Weiß- und Buntglas!
In den Sammelcontainer für Flachglas gehören:
• Spiegelglas
• Fenstergral
• Windschutzscheiben (ohne Dichtung)
• Drahtglas
• Isolierglas
In den Glascontainer gehören nicht:
• Bleikristallglas
• Feuerfestes Glasgeschirr
• Glühbirnen
• Kosmetikgefäße
• Leuchtstoffröhren (Problemstoff!)
• Porzellan- und Steingutgefäße
• Scheinwerfergläser
• Verschlüsse (wie Deckel) usw.
Achtung:
Verschlüsse entfernen! Kunststoffverschlüsse in die Gelbe Tonne oder in die Restabfalltonne. Metallverschlüsse in den Metallverpackungscontainer („Dosencontainer“)
Der Umwelttipp:
Kaufen Sie Produkte in der Pfandflasche!
Stellen Sie die Flaschen nicht neben den in Ihrer Nähe stehenden Altglascontainer, sondern werfen Sie Flaschen und Gläser, sortiert nach Weiß- und Buntglas, in die Behälter. Glas ist kein Abfall – Glas ist ein wichtiger Rohstoff für die heimische Industrie!
In den Metallverpackungscontainer („Dosencontainer“) gehören:
Metallverpackungen:
• Alu-Folien
• Entleerte Alu- und Weißblechdosen
• Entleerte Metalltuben
• Getränkedosen
• Joghurt- und Topfenbecherdeckel
• Kapseln für Sodawasser bzw. Schlagobers (entleert)
• Konservendosen
• Schokoladefolien
• Schraubverschlüsse von Flaschen
• Speiseöldosen (entleert)
• Tierfutterdosen
• usw.
Für die Verpackung haben Sie bereits beim Kauf den Entsorgungsbeitrag bezahlt!
Achtung:
Bitte entleeren Sie Lebensmittel- und Tierfutterdosen sorgfältig, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden.
In den Metallverpackungscontainer („Dosencontainer“) gehören nicht:
• Kleineisenteile
• Verbundmaterialien wie Kaffeevakuumverpackungen, Sauerkrautsackerl, Zigaretten-Alu usw. Diese gehören in den GELBEN SACK
• Spraydosen, Feuerlöscher, ölverunreinigte Metallteile, Farb- und Lackdosen, Behälter mit Chemikalien, Giften oder explosiven Inhalten. Diese Abfälle bitte zur Problemstoffsammlung bringen.
Alteisen:
• Fahrräder
• Gegenstände aus Kupfer, Blei, Zinn, Messing usw. (z.B. Kupferrohre)
• Küchen- und Haushaltsgeräte (Herde, Waschmaschinen, usw.)
• Maschinenteile
• Stahlrohrmöbel (z.B. Gartensessel usw.)
• Kleineisenteile: alte Scheren, Alu-Geschirr, Besteck, Bleche, Blechgeschirr, Blechspielzeug, Draht, Maschinenteile, Nägel, Schrauben usw.
Alteisen und Kleineisenteile bitte im ASZ entsorgen.
Der Umwelttipp:
Vermeiden Sie Alu-Getränkedosen und Alu-Frischhaltefolien, denn die Erzeugung von Aluminium benötigt besonders viel Energie und Rohstoff. Außerdem fallen bei der Herstellung von Aluminium-Produkten sehr große Mengen hochgiftiger Abfälle an.
Wichtige Telefonnummern:
Stadtgemeinde Friedberg:
Tel.: 03339/25 110, Fax: DW 20
Abfallwirtschaftsverband Hartberg:
Tel.: 03339/65 456
Abfalltelefon der Stmk. Landesregierung:
Tel.: 0316/877-13
http://www.abfallwirtschaft.steiermark.at/
Altstoffsammelzentrum Friedberg:
Im Altstoffsammelzentrum Friedberg werden sämtliche Altstoffe (Papier, Glas, Metall), Bauschutt, Sperrmüll, Altautos, Baum- und Strauchschnitte sowie Problemstoffe angenommen. Getrennt gesammelt werden auch Milch- und Getränkeverpackungen (Kartons hierfür sind im Altstoffsammelzentrum erhältlich) und Zeitungspapier!
Öffnungszeiten siehe Umweltkalender!
Bitte alle Stoffe getrennt ins Altstoffsammelzentrum bringen, damit durch das Auseinandersortieren der Altstoffe keine langen Wartezeiten bei der Abgabe entstehen.
Fleischabfälle – TKV-Container
Der TKV-Container steht bei der Einfahrt zum Altstoffsammelzentrum und ist jederzeit frei zugänglich. Folgende Stoffe können darin entsorgt werden:
• Sämtliche Tierkadaver bis zu einem Gesamtgewicht von 30 kg (bei höherem Gewicht erfolgt die Abholung direkt zu Hause – Meldung an TKV 03453/2510 oder 03453/2395
• Knochen
• Fleischreste
Biotonne
Falls die Eigenkompostierung von Biomüll nicht möglich ist, kann im Stadtamt Friedberg eine Biotonne beantragt werden. (120 l oder 240 l Biotonne).
Bauschutt
Kleinere Mengen Bauschutt können im Altstoffsammelzentrum abgegeben erden. Zum Bauschutt zählen: Beton, Ziegel, Zement, Kalk (ohne Sack), Porzellan, Heraklith, Rigips, Waschbecken, WC-Muschel.
Alttextilien/Altkleider/Schuhe
Gereinigte und noch tragbare Altkleider und Schuhe (paarweise zusammengebunden) können entweder bei der Alttextiliensammlung des Österr. Roten Kreuzes jeweils im Frühjahr oder laufend im Altstoffsammelzentrum abgegeben werden. Eine genaue Liste, was gesammelt wird, ist im Stadtamt Friedberg oder im Altstoffsammelzentrum erhältlich.
Windelsäcke
Für Wegwerfwindeln kann im Stadtamt Friedberg oder im Altstoffsammelzentrum ein 110 l Windelsack für den im Altstoffsammelzentrum kundgemachten Tarif gekauft werden. Die gefüllten Säcke müssen wieder im Altstoffsammelzentrum abgegeben werden. Die Windeln werden der Kompostierung zugeführt.
Silofolie
Diese können im Altstoffsammelzentrum gegen den im Altstoffsammelzentrum kundgemachten Tarif abgegeben werden oder in die Restmülltonne entsorgt werden. (Deckel der Restmülltonne muss aber geschlossen sein – keine Folie neben der Restmülltonne oder dem Gelben Sack!)
Friedhofsabfälle
Ca. 90 % der Friedhofsabfälle sind kompostierbar, allerdings nur dann, wenn sie getrennt gesammelt werden. Verwenden Sie für unterschiedliche Abfallarten den jeweiligen Sammelplatz oder den vorgeschriebenen Behälter:
Bioabfall (Sammelplatz beim Ausgang Parkplatz Familienbad):
Kränze, Blumen, Gestecke, Unkraut usw. Entfernen Sie bitte Drähte, Steckschwämme, Schleifen, Bänder und ähnliche Verzierungen bzw. sonstige nicht kompostierbare Bestandteile.
Restmüll:
Kerzenbecher aus Kunststoff, Blumenvasen aus Kunststoff, Kerzenwachsreste, Schleifen und Bänder, Steckschwämme, usw.
Gelber Sack:
Blumentöpfe, Kunststoffverpackungen wie Folien oder Styropor, sonstige Kunststoff- und Verbundverpackungen
Info für Gewerbebetriebe
Für Betriebe gelten teilweise andere Entsorgungswege und Verpflichtungen als in diesem Abfallratgeber für Haushalte angeführt (z.B. Aufzeichnungspflicht, Meldepflicht, Begleitscheinpflicht, Aufbewahrungspflicht der Unterlagen, Rücknahmeverpflichtung für Problemstoffe und bestimmte Verpackungen). Bei Unklarheiten fragen Sie bitte bei ihrem Gemeindeamt, der Abfallberatungsstelle ihres Bezirkes oder bei ihrer Interessensvertretung nach!
In den Restmüllcontainer gehören:
• Abgetragene Kleider | • Bleikristallglas |
• Bodenbeläge | • Damenbinden |
• Fensterdichtungen (ausgehärtet) | • Feuerfestes Glas (Geschirr) |
• Geschirr- und Haushaltsartikel (außer Eisen und Blech!) | • Glaswolle |
• Glühbirnen | • Gummi- und Lederabfälle (Gummistiefel, Schuhe, Taschen) |
• Hygieneartikel | • Kassetten (Farb-, Ton- und Videobänder) |
• Kohlen- und Koksasche (ausgekühlt) | • Kugelschreiber |
• Kunststoffgegenstände, wie z.B. Spielsachen, Schallplatten usw. | • Kunststoffmappen |
• Nicht verwertbare Altstoffe | • PVC (Beläge, Rohre, usw.) |
• Schaumstoff | • Schleifscheiben |
• Schreibzeug | • Silofolien (oder ins Altstoffsammelzentrum) |
• Staubsaugerbeutel | • Straßenkehricht |
• Strumpfhosen | • Tapeten |
• Telwolle | • Verbandmaterial |
• Verschmutzte Textilien | • Verschmutztes und fettes Papier |
• Wegwerfwindeln (oder in d. Windelsack) | • Woll- und Stoffreste |
• Zahnbürsten | • usw. |
In den Restmüllcontainer gehören nicht:
• Altstoffe (Altglas, Altpapier und Altmetall)
• Bioabfall
• Problemstoffe
• Verpackungen
Ins Altstoffsammelzentrum gehören:
Abfälle, die aufgrund ihrer Größe und/oder Sperrigkeit nicht in den Restmüllcontainer passen.
• Bauschutt (kleinere Mengen)
• Betteinsätze
• Eternit
• Fenster
• Kinderspielzeug (z.B. Dreirad, Roller usw.)
• Matratzen
• Holzabfälle
• Möbel
• Schi und Schistöcke
• Teerpappe, Dachpappe
• Teppich- oder Bodenbelagsrollen
• Türen usw.
• Alteisen
Weiters kann im Altstoffsammelzentrum entsorgt werden:
• Alteisen
• Autoreifen – entweder zum Händler zurück oder gegen Barzahlung im Altstoffsammelzentrum entsorgen
• Bildschirme (Fernseher/Computer)
• Kühlgeräte
• Altautos / Autowracks Beachte: Wenn Entsorgung im Altstoffsammelzentrum, dann vorher sämtliche Flüssigkeiten (Motoröl, Getriebeöl, Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Treibstoff) entfernen und ordnungsgemäß entsorgen.
Achtung:
Bitte bringen Sie keinen Restmüll ins Altstoffsammelzentrum! Dadurch können Sie dazu beitragen, dass sowohl der Arbeits- und Zeitaufwand als auch die Transport- und Deponierungskosten so gering wie möglich gehalten werden!
Der Umwelttipp:
Der beste Müll ist der, der nicht anfällt! Müllvermeidung beginnt im Kopf! Bitte verheizen Sie keinen Müll!
In die Biotonne, in den Bioabfallsack oder auf den Komposthaufen gehören:
• Baum- und Strauchschnitt (Häckselgut)
• Eierschalen
• Fallobst
• Federn und Haare
• Gartenabfälle
• Holzasche
• Kaffee- und Teesud (mit Filter und Sackerl)
• Kompostierbare Kleintierstreu
• Laub
• Obst- und Gemüseabfälle
• Papiertaschentücher und Servietten
• Rasenschnitt
• Schalen von Südfrüchten
• Schnittblumen
• Speisereste
• Topfpflanzen
• Verdorbene Lebensmittel
• usw.
In die Biotonne, in den Bioabfallsack oder auf den Komposthaufen gehören nicht:
• Plastiksackerl
• Problemstoffe wie Mineralöle (Auto)
• Speisefett und –öle
• Knochen
• Kohlen- und Koksasche
• Fleischabfälle (kleine Mengen in Papier eingewickelt zum Restmüll, große Mengen in den TKV-Container)
Praktische Tipps für die Biomüllsammlung bzw. Kompostierung:
• Schalen von Südfrüchten und Eierschalen zerkleinern erleichtert die Verrottung.
• Gartenabfälle, besonders Rasenschnitt, immer gut antrocknen lassen.
• Gesammelten Bioabfall möglichst trocken halten, keine Suppen, Säfte oder Soßen einbringen.
• Knochen in den Restmüll!
• Bei Verwendung eines kleinen Biomüllküberls in der Küche, legen Sie es bitte mit einem Papiersackerl oder Zeitungspapier aus (kein Plastiksackerl!). Dadurch bleibt das Küberl sauber!
• Schattiger Standplatz vermeidet Geruchsentwicklung.
• Boden zuerst mit trockenem Laub oder Häckselgut o. ä. bedecken
• Laub kann z. B. mit dem Rasenmäher zerkleinert werden – erleichtert die Verrottung.
• Etwas Steinmehl hemmt die Geruchsentwicklung!
• Decken Sie den Komposthaufen ab, (Jutesack, Strohmatte, Kompostvlies, aber verwenden Sie kein Plastik und keinen alten Teppich dazu) Regen- und Sonnenschutz!
• Schaufeln Sie den Komposthaufen um Sauerstoffzufuhr für Bodenlebewesen!
Der Umwelttipp:
Einzelkompostierung! Jeder, der einen Garten hat (auch Hausgemeinschaften) sollte sich einen Komposthaufen anlegen.
Beratung und Informationsmaterial bekommen Sie von Ihrer Gemeinde oder dem Abfallwirtschaftsverband sowie der Landesregierung.
In die gelbe Tonne, den gelben Sack gehören:
Verpackungen aus Kunststoff:
• Folien: Tragtaschen, Beutel, Netze, Einwickelfolien, Sackerl, Schrumpffolien, Verpackungsfolien, Zellophanverpackungen, usw.
• Kunststoff-Flaschen: Getränke- Lebensmittel-, Essig-, Shampoo-, Speiseöl, Reinigungsmittel-, Waschmittelflaschen, usw.
• Becher: Trink-, Margarine-, Topfen-, Joghurt-, Marmelade-, Gabelbissenbecher, usw.
• Schaumstoffe: Styroporverpackungen (Porozell), Obst-, Gemüse- und Fleischtassen, Verpackungsformteile von Elektrogeräten, Verpackungschips, usw.
• Tuben: Senf- oder Zahnpastatuben aus Kunststoff
Verpackungen aus Verbundstoff:
• Blisterverpackungen
• Butter- oder Margarineverpackungen
• Kaffeevakuumverpackungen
• Milch- und Getränkeverpackungen
• Sauerkrautverpackungen
• Suppenbeuten
• Tablettenverpackungen
• Tiefkühlverpackungen
• Zigarettenschachteln, usw.
Verpackungen aus Holz:
• Geschenkboxen für Wein
• Steigen (Obst, Gemüse)
Verpackungen aus Keramik:
• Kosmetikverpackungen
• Keramiktiegel und –flaschen, usw.
Verpackungen aus Textilien:
• Jutesäcke
In die gelbe Tonne, den gelben Sack gehören nicht:
• Kunststoffe, die keine Verpackung sind, wie z.B. Kinderspielzeug, Kleiderbügel, Gummistiefel, Wäschekörbe, landwirtschaftliche Folien, Gartenfolien, Silofolien, Zahnbürsten, Schallplatten, Musikkassetten, Bodenbeläge, Ringbuchmappen, Kugelschreiber, Elektrogeräte, Blumentöpfe usw.
• Verschmutzte Verpackungen
• Restmüll
• Problemstoffe (Mineralöldosen immer zur Problemstoffsammlung bringen!)
Im Geschäft lassen:
• Umverpackungen, das sind Mehrfachverpackungen, wie z.B. Schachteln über Tuben, Umwickelfolien von Sonderangeboten, Verschweißfolien von z.B. 6er-Packs usw.
• Transportverpackungen, wie z.B. Kisten, Paletten, Schachteln oder Folien, können ebenfalls direkt im Geschäft gelassen werden. (Beachten Sie allerdings die Garantiebestimmungen von z.B. Elektrogeräten)
Milch- und Getränkeverbundkarton
1. Öko-Box vorhanden Entsorgungsmöglichkeit über die Post
2. Öko-Bag vorhanden Abholmöglichkeit über Werbemittelverteiler
3. Öko-Bag wird vom Werbemittelverteiler nicht abgeholt, Öko-Bag befüllt in die Gelbe Tonne/den Gelben Sack.
4. Weger Öko-Box noch Öko-Bag vorhanden, Milch- und Getränkepackerln lose in die Gelbe Tonne/den Gelben Sack geben.
Der Umwelttipp:
Vermeiden ist immer die beste Lösung! Kunststoff-Flaschen bitte zusammendrücken und wieder verschließen!
Zu den Problemstoffen zählen:
• Abflussreiniger | • Abbeiz- und Ablaugmittel |
• Altmedikamente * | • Altöl * |
• Anstrichmittel | • Autobatterien * |
• Autopflegemittel | • Backofenreinigungsmaterial |
• Batterien * | • Beizmittel |
• Benzin | • Benzinfilter |
• Bildröhren (Fernseher, Computer) | • Bodenpflegemittel |
• Bremsflüssigkeiten | • Chemikalien * |
• Desinfektionsmittel | • Dichtungsmassen |
• Dieselfilter | • Dispersionsfarbe |
• Düngemittel | • Einwegspritzen ° |
• Elektronikschrott | • Entkalker |
• Energiesparlampen * | • Entrostungsmittel |
• Farbdosen und –kübel | • Farben, Lacke und deren Reste |
• Feuerlöscher | • Fieberthermometer |
• Fleckputzmittel | • Fotochemikalien |
• Frostschutzmittel | • Gasflaschen |
• Gaskartuschen | • Gefriertruhen * |
• Getriebeöl | • Gifte (Spritzmittel, usw.) |
• Haushaltsreiniger | • Heizölabfälle |
• Holzschutzmittel | • Hydrauliköl |
• Katalysatoren | • Kleber |
• Knopfzellen * | • Kosmetika |
• Kühlflüssigkeiten – Kühlmittel | • Kühlschränke |
• Laugen | • Leuchtstoffröhren * |
• Lösungsmittel | • Luftfilter, ölverunreinigt |
• Metallbearbeitungsöle | • Metallputzmittel |
• Motoröle * (Mineralöle) | • Mottenschutzmittel |
• Nagellacke und Entferner | • Neonröhren * |
• Nitroverdünnung | • Öldosen |
• Öle | • Ölfilter * |
• Ölverunreinigte Lappen und Gegenstände | • Petroleum |
• Pflanzenschutzmittel | • Quecksilber (Thermometer oder Schalter) |
• Rattengift | • Reinigungsmittel |
• Rostumwandler | • Saatbeize |
• Salben | • Säuren |
• Schädlingsbekämpfungsmittel | • Schmiermittel |
• Schneckengift | • Schuhcreme |
• Spachtelmasse | • Spraydosen und Druckgasverpackungen |
• Tonerkassetten von Kopierern | • Treibstoffe |
• Unkrautvernichtungsmittel | • Unterbodenschutz |
• Wachse (Boden- oder Autowachse) | • Waschbenzin |
• WC-Reiniger und Duftsteine | • usw. |
* Rückgabemöglichkeiten im Handel:
Wenn sie in Anspruch genommen werden, wird das Gemeindebudget entlastet!
1. Rücknahmepflicht für Batterien und Akkumulatoren
Seit 1. Juli 1991 ist die Batterienverordnung in Kraft. Es gilt daher, dass jeder, der Batterien und Akkumulatoren vertreibt, auch zur (unentgeltlichen) Rücknahme von Altbatterien und –akkumulatoren verpflichtet ist.
2. Kühlgeräteverordnung
Seit 1. März 1993 ist die Kühlgeräteverordnung in Kraft. Aufgrund dieser Verordnung werden Vertreiber verpflichtet, auf Wunsch des Kunden, Kühlgeräte zu entsorgen.
3. Lampenverordnung
Seit 14. März 1992 ist die Lampenverordnung (regelt z.B. Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren) in Kraft. Danach muss beim Verkauf von Neulampen dieselbe Zahl von Altlampen auf Wunsch des Kunden unentgeltlich zurückgenommen werden. Für Neulampen wird ein Pfand verrechnet. Die Entsorgungskosten sind bei Pfandlampen bereits im Verkaufspreis enthalten.
4. Rücknahmepflicht von Altölen und Ölfilter
Gemäß § 24 Abs. 3 AWG müssen Betreiber von Tankstellen, Kraftfahrzeugmechaniker, Maschinen-Service-Stellen und der Mineralölfachhandel vom Kunden zurückgebrachte, gebrauchte Motoröle bis zur Menge der jeweils abgegebenen Motoröle, höchstens jedoch 24 Liter, kostenlos von diesem entgegennehmen (Zahlungsbeleg aufheben). Mengen über 24 Liter können vom Händler gegen Kostenersatz zurückgenommen werden. Ölfilter dürfen an Letztverbraucher nur bei gleichzeitiger Rücknahme des gebrauchten Filters mit der darin befindlichen Ölmenge abgegeben werden, damit kein Pfand verrechnet werden muss. Wenn kein Altfilter zurückgegeben wird, ist für den neuen Ölfilter ein Pfand zu bezahlen. Beachte: Grundsätzlich sollte ein Öl- oder Ölfilterwechsel nur im Fachbetrieb durchgeführt werden. Befestigte Böden und Ölabscheider tragen zum Umweltschutz bei!
5. Rücknahmepflicht für Gifte
Nach dem Chemikaliengesetz (1987) sind Abgeber von Giften (sehr giftig, giftig, mindergiftig / Gefahrensymbole auf der Verpackung beachten) zur kostenlosen Rücknahme dieser Gifte einschließlich ihrer Verpackung verpflichtet, sofern die Rückgabe der Gifte in deren Originalverpackung und ohne weitere Beigaben anderer Stoffe erfolgt (Identitätsnachweis und Rechnungsbeleg können verlangt werden).
6. Freiwillige Rücknahme von Medikamenten
In den Apotheken werden Medikamente zurückgenommen, wobei vom Abgeber zu klären ist, ob diese ausgepackt werden sollen oder nicht.
° Einwegspritzen, Kanülen, Lanzetten dürfen aufgrund der Verletzungsgefahr nicht in den Restmüll eingebracht werden. Sie sind in verschließbaren, stichfesten, bruchsicheren Behältern (z.B. alte Kaffeedose) zur Problemstoffsammlung der Gemeinde zu bringen.
Der Umwelttipp:
Die Problemstoffvermeidung setzt im Vorfeld die Problemstoffentstehung an.
Bitte entsorgen Sie keine Problemstoffe über den Kanal!