Die Stadtgemeinde Friedberg fördert die Errichtung einer Solar- oder Fotovoltaikanlage mit folgenden Beträgen:
| Gemeindeförderung |
Sockelbetrag | 150,00 |
Sockelbetrag bei Heizungseinbindung und mindestens 15 m² Kollektorfläche | 250,00 |
Förderung je m² Kollektorfläche (mindestens 5 m² bzw. 2 m² im Geschosswohnbau) | 25,00 |
| Gemeindeförderung |
Förderung je m² Kollektorfläche (mindestens 5 m² bzw. 2 m² im Geschosswohnbau) | 25,00 |
Um die Förderung kann nach Fertigstellung der Anlage mit einer Rechnungskopie samt Einzahlungsbestätigung und einer Bestätigung eines befugten Unternehmens über die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Anlage mit Angabe der errichteten Kollektorfläche im Stadtamt Friedberg angesucht werden.
Von der Stadtgemeinde Friedberg wird bei der Errichtung einer Biomasseheizungsanlage eine Förderung in der Höhe von 40 % der Landesförderung gewährt, wobei die Höchstgrenzen des Landes auch für Landwirte gelten.
Die Gemeindeförderung fördert je nach Landesförderung:
Pellets oder mit Hackschnitzeln befeuerte Zentralheizungsanlagen
Scheitholzgebläsekessel oder Pellets-Etagenheizungen
Der Höchstbetrag beträgt € 1000,00.
Um die Förderung kann nach Erhalt des Schreibens vom Land, in welchem die Auszahlung der Landesförderung mitgeteilt wird, im Stadtamt Friedberg angesucht werden.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Friedberg hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 eine Förderung im Ausmaß von € 640,00 für den Anschluss eines Objektes an ein Nahwärmenetz beschlossen.
Um die Förderung kann schriftlich im Stadtamt Friedberg unter Anschluss einer Kopie des Wärmeliefervertrages angesucht werden.
Die Errichtung von Erdwärmeheizungen wird von der Stadtgemeinde Friedberg mit einem Betrag von € 560,00 gefördert.
Das Ansuchen kann mittels formlosen Antrag mit Beilage der Rechnungskopie und Kopie des Einzahlungsabschnittes im Stadtamt Friedberg angesucht werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Wärmepumpen (Luft oder Erd- oder Grundwasser) in Kombination mit einer Biomasseheizung oder solarthermischen Anlage oder Photovoltaikanlage auch eine Förderung des Landes Steiermark gewährt werden.
Achtung: um Gewährung der eventuellen Landesförderung muss vor Errichtung der Anlage angesucht werden
Das Land Steiermark und der Bund veröffentlichten ihre Förderprogramme:
Energie- Förderungen für Private 2022
Förderungen von Bund und Land sind wieder abrufbar
(Stand 19.01.2022)
Das Land Steiermark und der Bund haben ihre Förderprogramme für den Umstieg auf erneuerbare Energien veröffentlicht. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: „Sauberes Heizen“ wird für ALLE ÖsterreicherInnen und Österreicher möglich!
Was wird gefördert?
Für die Umstellung von Öl, Gas, Kohle-Allesbrenner oder Strom auf ein klimafreundliches Heizsystem gibt es vom Bund max. € 7.500 („Raus-aus-Öl und Gas“) und vom Land Stmk. max. € 2.600.
Für einkommensschwache Haushalte wird (je nach Einkommenssituation) die Förderung beim Heizungstausch mit 75 oder 100 % gestaffelt.
Thermische Solaranlagen werden vom Bund mit max. € 700 und vom Land Stmk. mit max. € 150/m² gefördert.
Ebenso gefördert wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen, € 250/kWp werden vom Bund zur Verfügung gestellt.
Eine attraktive Fördermöglichkeit besteht für die thermische Sanierung: € 2.000 bis max. € 9.000 pro Antrag fördert der Bund im Rahmen der Sanierungsoffensive. Vom Land gibt es zusätzlich einen Direktzuschuss oder einen Annuitätenzuschuss.
Die Landesförderungen sind mit den Bundesförderungen (z.B. „Raus-aus-Öl und Gas“) kombinierbar. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Lokalen Energieagentur – LEA GmbH unter der Telefonnummer 03152/8575-500 bzw. office@lea.at.
Das Land Steiermark unterstützt Privathaushalte bei der richtigen Entscheidungsfindung in Fragen zu Sanierung, Energie-kostenreduktion, erneuerbare Energien, Klimaschutz und vieles mehr durch folgende Beratungsaktionen:
Erstberatung
persönliche Erstinformation rund um das Thema Energie, Förderungen und weiterführende Beratungsmöglichkeiten
kostenlos
Energiesparberatung
Vor-Ort Beratung zu Energiesparpotenzialen im Haushalt, Energiekostenreduktion, erneuerbare Energie und Klimaschutz.
70% Förderung der Beratungskosten (Bsp.: EUR 180,- abzgl. EUR 126,- = EUR 54,-)
Vor-Ort Energiecheck + Beratung
Vor-Ort-Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes, individuelles Sanierungskonzept für Gebäude und Heizung, Beratung über Umsetzung und Förderung
70% Förderung der Beratungskosten (Bsp.: EUR 500,- abzgl. EUR 250,- = EUR 150,-)
Die Beratungen werden im Rahmen der ich-tu's-Initiative exklusiv von BeraterInnen des netEB durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Link:
Unter nachstehenden Link erhalten sie alle aktuellen Informationen zur Landes- und Bundesförderungen im Bereich Biomassefeuerungen, Solarthermie, Photovoltaik und Stromspeicher: